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Kommentare , category: "News (Juristisches)"
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| "Konfitüre Extra" - Was ist das und was darf da rein?! |
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| News - News (Juristisches) | |||||
| Written by RA Florian Decker | |||||
| Thursday, 03 December 2009 20:59 | |||||
Die Antwort: Konfitüre extra darf nicht ohne weiteres Lebensmittel-Zusatzstoffe enthalten.
Der gegenständliche Zusatzstoff war hier ein Konservierungsstoff namens "Kaliumsorbat", der mit dem Kennzeichen "E 202" bei der Produktkennzeichnung abgekürzt werden darf. Dieser darf nach der einschlägigen EU-Richtlinie ((RL) 95/2), die in Deutschland in der Konfitürenverordnung in das nationale Recht umgesetzt wurde, nur "zuckerarmen" Konfitüren zugesetzt werden.
Entscheidend für den Prozessausgang war also, ob die Konfitüre extra nun "zuckerarm" im Sinne der Vorschrift ist oder doch nicht.
Man fragt sich an dieser Stelle, was eigentliche "Konfitüre extra" ist. Handelt es sich bei dem extra nur um einen Zusatz wie "ultra", "gold", "super", "mega" etc.pp. der nur zu Werbezwecken angefügt wird? Die Antwort lautet nein. Die Konfitürenverordnung enthält eine Definition hierzu: Konfitüre extra ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Zuckerarten, nicht konzentrierter Pülpe aus einer oder mehreren Fruchtsorte(n) und Wasser. Konfitüre extra von Hagebutten sowie kernlose Konfitüre extra von Himbeeren, Brombeeren schwarzen Johannisbeeren/Ribiseln, Heidelbeeren und roten Johannisbeeren/Ribiseln kann jedoch ganz oder teilweise aus nicht konzentriertem Fruchtmark hergestellt werden. Konfitüre extra von Zitrusfrüchten darf aus der in Streifen oder in Stücke geschnittenen ganzen Frucht hergestellt werden. Aus Mischungen der nachstehenden Früchte mit anderen Früchten kann keine Konfitüre extra hergestellt werden: Äpfel, Birnen, nicht steinlösende Pflaumen, Melonen, Wassermelonen, Trauben, Kürbisse, Gurken, Tomaten/Paradeisern. Die für die Herstellung von 1.000 g Enderzeugnis verwendete Menge Pülpe beträgt mindestens
Dagegen ist Konfitüre (ohne extra) wie folgt definiert:
Konfitüre ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz (im deutschen Recht als streichfähig bezeichnet) gebrachte Mischung von Zuckerarten, Pülpe oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtsorte(n) und Wasser. Abweichend davon darf Konfitüre von Zitrusfrüchten aus der in Streifen oder in Stücke geschnittenen ganzen Frucht hergestellt werden. Die für die Herstellung von 1.000 g Enderzeugnis verwendete Menge Pülpe oder Fruchtmark beträgt mindestens
In Kurzform bedeutet dies, dass in der EXTRA-Variante sozusagen mehr Frucht (Pülpe =der genießbare Teil der ganzen, gegebenenfalls geschälten oder entkernten Frucht, der in Stücke geteilt oder zerdrückt, nicht jedoch zu Mark verarbeitet sein kann) drin ist. Daher ist da auch mehr Fruchtzucker drin, als in normaler Konfitüre.
Auf diese Unterscheidung kam es den EuGH-Richtern aber in erster Linie überhaupt nicht an. Vielmehr wiesen sie darauf hin, dass Anhang III Teil A der Richtlinie 95/2 keinen Schwellenwert, unter dem Konfitüre extra zuckerfrei sein soll, enthalte. Jedoch ergebe eine Wortlautauslegung des Begriffs, dass auf eine spürbare Verringerung des Zuckergehalts gegenüber einem bestimmten Bezugswert abgestellt werden müsse. Die Richter griffen sodann auf Richtlinie 79/693 zurück, in der (aus bestimmten technischen Gründen) ein Bezugswert für soz. "normal zuckerhaltige Konfitüre extra" von 60% festgelegt worden ist. Dabei sei aus messtechnischen Gründen eine Abweichung von bis zu 3 Prozentpunkten nach oben oder unten, noch in der Norm. Mithin könne man erst bei einer Verringerung gegenüber dem Bezugswert um mindestens 4 Punkte von "zuckerarm" sprechen.
Dieses Kriterium erfüllte die "Konfitüre extra" im vorliegenden Fall nicht. Sie lag vielmehr mit 58% noch in der Norm, war daher im Zuckergehalt gerade nicht verringert und somit nicht "zuckerarm" im Sinne der Richtlinie. Daher hätte sie im Geltungsbereich der Richtlinie, mithin auch in Deutschland, den Zusatzstoff E 202 nicht beinhalten dürfen. Das bedeutete konkret ein Vertriebsverbot in Deutschland für die streitgegenständliche "Konfitüre extra".
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| Last Updated on Thursday, 10 December 2009 23:38 |



