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Die einheitliche EU-weite Kennzeichnung von Eiern ist mittlerweile dem Verbraucher bestens bekannt. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, um dem Verbraucher deutlich (!) zu machen, was er isst, wenn er Naturprodukte kauft.
Als besonders wichtig empfindet ein großer Teil der Verbraucher bspw. die Frage, wie die Legehennen gehalten werden. Isst man nun die „glücklichen“ Eier aus freilaufender Bodenhaltung oder hat man es mit Eiern eingepferchter Legehennen zu tun?
Wie „deutlich“ macht der Eiertempel aber diese Angaben?! Als der Verfasser zum ersten Mal mit folgender Kennzeichnung konfrontiert wurde, erschloss sich ihm keineswegs, was man ihm damit mitteilen wollte:

Es steckt aber in der Tat ein System hinter dieser Zahlenkombination. Das abgebildete Ei verrät uns hier, dass es der „Güteklasse A“ zugehörig ist (denn sonst hätte es gar keinen Stempel), von auf deutschem („DE“), genauer gesagt in thüringischem („16“) Boden gehaltenen („2“) Hennen stammt und der zuständige Landwirt im Betrieb Nr. 0021 das Ei aus Stall Nr. 3 entnommen hat.
Wenn man die „Sprache der Eier“ (den sog. Erzeugercode) also einmal entschlüsselt hat, so steckt tatsächlich jede Menge Information im Ei. Zur Entschlüsselung kann man sich dabei auf die Lektüre der einschlägigen EG/EU Verordnungen und Richtlinien oder aber der Einfachheit darauf stützen, was das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) an Informationen bereithält.
Aufgeschlüsselt kann aus dem landläufig als „Eierstempel“ bezeichneten Erzeugercode Folgendes herausgelesen werden.
Haltungssystem 0 = Ökologische Erzeugung 1 = Freilandhaltung 2 = Bodenhaltung 3 = Käfighaltung
Registrierungsmitgliedstaat (Herkunft) AT = Österreich BE = Belgien DE = Deutschland NL = Niederlande Erzeugerbetrieb 1600213 = Betriebsnummer
Die beiden ersten Stellen kennzeichnen das Bundesland, die dritte bis sechste Stelle den Betrieb und die siebte Stelle den jeweiligen Stall.
Die Bundesländer haben folgende Kennungen: 01 = Schleswig Holstein 02 = Hamburg 03 = Niedersachsen 04 = Bremen 05 = Nordrhein-Westfalen 06 = Hessen 07 = Rheinland-Pfalz 08 = Baden-Württemberg 09 = Bayern 10 = Saarland 11 = Berlin 12 = Brandenburg 13 = Mecklenburg-Vorpommern 14 = Sachsen 15 = Sachsen-Anhalt 16 = Thüringen
Der Erzeugercode ist verpflichtend auf den Eiern der sog. Güteklasse A anzugeben. Klasse A oder "frisch" bedeutet dabei, dass die Eier weder gewaschen noch anderweitig gereinigt, nicht haltbar gemacht oder gekühlt werden dürfen. Es sind also jene Eier betroffen, die üblicherweise zum Konsum in private Haushalte gelangen. Klasse B oder "Eier zweiter Qualität oder deklassiert" sind solche Eier, die für Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und Unternehmen der Nicht-Nahrungsmittelindustrie bestimmt sind. Kriterien für die Einteilung in die Güteklassen sind der Zustand der Schale und Kutikulaf , der Luftkammer, des Eiklars, des Dotters, des Keims sowie der Geruch des Eies.
Fazit
Es handelt sich bei dem Erzeugercode um ein sehr sinnvolles Instrument, mit dem sich der Verbraucher über, für den Konsum und ggf. auch sein ökologisches Gewissen, wichtige Aspekte des Eierkaufs informieren kann.
Die EU-Regelungswut hat hier tatsächlich eine flächendeckend nahezu gleiche Kennzeichnungsart geschaffen, die ein Erkennen der relevanten Faktoren in allen EU-Ländern ermöglicht.
Einziges Manko ist dabei natürlich die etwas kryptische Darstellungsweise. Dies aber wird man verzeihen können, da ein im Fließtext gekennzeichnetes Ei schon reichlich seltsam anmuten würde.
Hinweis: Dies ist ein Gastbeitrag v. RA Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Am Stiefel 2, 66111 Saarbrücken
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Lt. einer TV-Sendung vor nicht allzu langer Zeit im deutschen Fernesehen macht das der Erzeuger selbst und mit einer "0" statt einer "2" für das Haltungssystem läßt sich ja durchaus ohne viel Aufwand etwas mehr Geld verdienen...
Sven