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| Verordnungsentwurf der EU-Kommission KOM (2008) 40 end. |
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| Grundlagen - Grundlagen (Business) | |||
| Written by Dipl.-Kffr. Sophie Hieke, MBR | |||
| Sunday, 30 August 2009 15:29 | |||
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Anfang 2008 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf betreffend die Informationen der Verbraucher über Lebensmittel (2008/0028 OCD) vorgelegt.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Inhalte kurz zusammengefasst:
Erklärtes Ziel des Verordnungsentwurfes ist die Konsolidierung und Aktualisierung zweier Bereiche des lebensmittelbezogenen Kennzeichnungsrechts. Hierunter fallen das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht (Richtlinie 2000/13/EG) sowie das spezielle Nährwertkennzeichnungsrecht (Richtlinie 90/496/EWG). Beide Rechtsbereiche sollen in einen unmittelbar wirkenden Rechtsakt zusammengeführt werden, um das vorhandene Regelwerk zu straffen und ihm gleichzeitig mehr Transparenz zu verschaffen. Dies verdeutlicht besonders Kapitel II (Art. 3 bis 5 LMIV-E), welches klarstellt, dass die Regelung von Informationen über Lebensmittel sowohl dem Schutz des Verbrauchers vor Irreführung als auch dem Schutz der Gesundheit dient. Insbesondere gesundheitliche, umweltbezogene, wirtschaftliche, ethische und soziale Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen, um dem Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung sowie eine sichere Verwendung von Lebensmitteln zu ermöglichen.
ÜbersichtKapitel I:
Kapitel II:
Kapitel III:
Kapitel IV:
Kapitel V:
Kapitel VI:
Kapitel VII:
Kapitel VIII:
Wesentliche Inhalte der NährwertkennzeichnungNach dem Willen des Verordnungsentwurfes soll die Nährwertkennzeichnung durch den Lebensmittelunternehmer obligatorisch werden. Hintergrund sind der Wunsch nach Aufklärung der Öffentlichkeit in Ernährungsfragen sowie die Förderung bewusster Auswahl von Lebensmitteln. Von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind alle Lebensmittel, die unter die Regelung der Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel (2002/46/EG, vom 10. Juni 2002) oder die Richtlinie über die Gewinnung von sowie den Handel mit natürlichen Mineralwässern (80/777/EG, vom 15. Juli 1980) fallen.
Nährwertinformationen umfassen nach Art. 2 Abs. 4 Informationen über den Energiewert eines oder mehrere Nährstoffe (Fett, Kohlenhydrat, Ballaststoff, Eiweiß, Salz sowie spezielle Vitamine und Mineralstoffe).
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| Last Updated on Friday, 25 September 2009 15:44 |



