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Vorgaben der Health Claims Verordnung PDF Print E-mail
Grundlagen - Grundlagen (Business)
Written by Dipl.-Kffr. Sophie Hieke, MBR   
Friday, 21 August 2009 13:26
altDie seit dem 1. Juli 2007 in Kraft getretene Verordnung über die so genannten health claims (gesundheitsbezogene Angaben der Hersteller auf Lebensmittelprodukten) regelt die Bedingungen, unter denen bestimmte claims gemacht werden dürfen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die gängigsten Angaben.



Kennzeichnungen
(health claims)

Vorgaben

Kommentar

Arm an gesättigten Fettsäuren

max. 1,5g/100g
max. 0,75g/100ml
(max. 10% des Brennwertes)

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

Ballaststoffquelle

mind. 3g/100g
mind. 1,5g/100ml

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

Energiearm

max. 40kcal
max. 20kcal

in fester Form
in flüssiger Form

Energiefrei

max. 4kcal/100ml

nur für Getränke verwendet

Enthält "Name"

 

es kann auf eine Substanz verwiesen werden, die noch nicht anderweitig in der Verordnung geregelt ist (die Substanz muss nachgewiesenermaßen eine positive ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung haben)

Erhöhter "Name"-Anteil

mind. 30% höher

als bei vergleichbaren Produkten

Fettarm

max. 3g/100g

max. 1,5g/100ml

Ausnahme:

max. 1,8g/100ml

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

 

bei teilentrahmter Milch

Fettfrei

max. 0,5g/100g

max. 0,5g/100ml

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

Frei von gesättigten Fettsäuren

max. 0,1g/100g

max. 0,1g/100ml

sowohl gesättigte als auch trans-Fettsäuren

Hoher Ballaststoffgehalt

mind. 6g/100g

mind. 3g/100kcal

in fester Form
in flüssiger Form

Hoher Proteingehalt

mind. 20%

des Gesamtbrennwertes als Proteinanteil

Hoher „Name“-Anteil     (für Vitamine und Mineralstoffe)

30% der empfohlenen Tagesdosis (RDA)

bei einem Verzehr von 100g bzw. 100ml des Produktes

Kochsalzarm

max. 0,3g/100g

max. 0,3g/100ml

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

Kochsalzarmes Mineralwasser:

max. 0,005g Kochsalz/100ml

Kochsalzfrei

max. 0,013g/100g

gilt für alle Lebensmittel

Leicht

mind. 30% niedriger

als bei vergleichbaren Produkten (verpflichtenden Angabe von Eigenschaften, die ein Produkt als „leichter“ klassifizieren)

Natriumarm

max. 0,12g/100g

max. 0,12g/100 ml

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

Natriumarmes Mineralwasser: max. 0,002g/100ml

Natriumfrei

max. 0,005g/100g

gilt für alle Lebensmittel

Natürlich

 

die Angabe „natürlich“ darf aufgeführt werden, wenn die in der Health Claims Verordnung festgelegten Bedingungen für die Verwendung von nährwertbezogenen Angaben erfüllt sind

Ohne Fett

max. 0,5g/100g

max. 0,5g/100ml

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

Ohne Zuckerzusatz

keine Mono- oder Disaccharide

enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, so muss dies kenntlich gemacht werden

Proteinquelle

mind. 12%

des Gesamtbrennwertes als Proteinanteil

Reduzierter „Name“-Anteil

mind. 30% niedriger

als bei vergleichbaren Produkten

Reduzierung von Natrium/Salz: mind. 25%

Reduzierung von Mikronährstoffen: mind. 10%

Reich an Ballaststoffen

mind. 6g/100g

mind. 3g/100kcal

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

Reich an Eiweiß

mind. 20%

des Gesamtbrennwertes als Proteinanteil

Sehr kochsalzarm

max. 0,102g/100g

max. 0,102g/100ml

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

Natürliches Mineralwasser/anderes Wasser: Verwendung der Angabe nicht erlaubt

Sehr natriumarm

max. 0,04g/100g

max. 0,04g/100ml

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

Natürliches Mineralwasser/anderes Wasser: Verwendung der Angabe nicht erlaubt

Von Natur aus…

 

die Angabe „von Natur aus“ darf aufgeführt werden, wenn die in der Health Claims Verordnung festgelegten Bedingungen für die Verwendung von nährwertbezogenen Angaben erfüllt sind

Zuckerarm

max. 5g/100g

max. 2,5g/100ml

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

Zuckerfrei

max. 0,5g/100g

max. 0,5g/100ml

bei festen Lebensmitteln
bei flüssigen Lebensmitteln

„Name“-Quelle

(für Vitamine und Mineralstoffe)

mind. 15% der empfohlenen Tagesdosis (RDA)

bei einem Verzehr von 100g bzw. 100ml des Produktes

Last Updated on Friday, 25 September 2009 15:45
 

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