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| Health-Claims-Verordnung |
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| Grundlagen - Grundlagen (Business) | |||
| Written by Dipl.-Kffr. Sophie Hieke, MBR | |||
| Thursday, 20 August 2009 14:33 | |||
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Die Verordnung ist unmittelbar in allen Mitgliedsstatten der Europäischen Union in Kraft getreten und gilt seit dem 1. Juli 2007. Da es sich hier nicht um einen Richtlinie handelt, müssen die Inhalte nicht erst durch den nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden - unterschiedliche nationalstaatliche Regelungen sowie teilweise unterschiedliche Regelungen in den deutschen Bundesländern wurden hiermit außer Kraft gesetzt. Inhalte der VerordnungWesentlicher Inhalt der Verordnung ist die Forderung, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel, sowie nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung (health claims) nur noch zulässig sind, sofern sie durch die Health-Claims-Verordnung ausdrücklich zugelassen sind und den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch zu entwickelnden Nährwertprofilen entsprechen. Ist eine Angabe nicht zugelassen, darf sie vom Hersteller oder Vertreiber nicht verwendet werden. Es gilt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt: „Was nicht erlaubt ist, ist verboten.“ Zudem gilt ein strenger Wissenschaftsvorbehalt: Zulässig ist nur, was durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist.
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| Last Updated on Friday, 25 September 2009 15:45 |


