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Health-Claims-Verordnung PDF Print E-mail
Grundlagen - Grundlagen (Business)
Written by Dipl.-Kffr. Sophie Hieke, MBR   
Thursday, 20 August 2009 14:33

altAm 20.12.2006 wurde die so genannte Health-Claims-Verordnung (1924/2006/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln veröffentlicht.

Die Verordnung regelt Kennzeichnung, Beschreibung und Werbung für Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel, die sowohl Hersteller als auch Vertreiber von Lebensmitteln betreffen.


Die Verordnung ist unmittelbar in allen Mitgliedsstatten der Europäischen Union in Kraft getreten und gilt seit dem 1. Juli 2007. Da es sich hier nicht um einen Richtlinie handelt, müssen die Inhalte nicht erst durch den nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden - unterschiedliche nationalstaatliche Regelungen sowie teilweise unterschiedliche Regelungen in den deutschen Bundesländern wurden hiermit außer Kraft gesetzt.

Inhalte der Verordnung

Wesentlicher Inhalt der Verordnung ist die Forderung, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel, sowie nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung (health claims) nur noch zulässig sind, sofern sie durch die Health-Claims-Verordnung ausdrücklich zugelassen sind und den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch zu entwickelnden Nährwertprofilen entsprechen.

Ist eine Angabe nicht zugelassen, darf sie vom Hersteller oder Vertreiber nicht verwendet werden. Es gilt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt: „Was nicht erlaubt ist, ist verboten.“

Zudem gilt ein strenger Wissenschaftsvorbehalt: Zulässig ist nur, was durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist.

Gesundheitsbezogene Angaben, Angaben über die Reduzierung von bestimmten Krankheitsrisiken und Angaben "über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern" bedürfen ab sofort der Zulassung durch die EFSA. Anforderungen an Antragsstellung und Begründung, sowie im Einzelnen speziell die Dauer der gemachten Angaben und die wissenschaftliche Überprüfung sind jedch größtenteils noch unklar.


Hier finden Sie die Health-Claims Verordnung (1924/2006/EG) sowie die Berichtigung vom 18. Januar 2007.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf dem Info-Portal zur Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel.

Last Updated on Friday, 25 September 2009 15:45
 

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