Neueste Artikel
- News (Allgemeines)
- News (Allgemeines)
- News (Business)
- News (Juristisches)
Kommentare
News Kategorien
| Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung in der EU |
|
|
|
| Grundlagen - Grundlagen (Business) | |||
| Written by Dipl.-Kffr. Sophie Hieke, MBR | |||
| Thursday, 20 August 2009 12:30 | |||
|
Auf europäischer Ebene finden sich die Ursprünge der Gesetzgebung im Bereich Lebensmittelkennzeichnung in der Richtlinie 79/112/EEC (vom 18. Dezember 1978), welche sich mit der Beschriftung und Präsentation von sowie mit der Werbung für Nahrungsmittel beschäftigt. Diese Vorschriften wurden mit der Richtlinie 2000/13/EC (vom 20. März 2000) erneuert, erweitert und auf die veränderte wirtschaftliche und soziale Landschaft angepasst. Die Nährwertkennzeichnung sowie die so genannten health claims werden in der Richtlinie 90/496/EEC (vom 24. September 1990) des Rates der Europäischen Gemeinschaften geregelt.
Neben veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen, einer Intensivierung des Handelsverkehrs sowie einer sich täglich verschärfenden Debatte zum Thema Übergewicht und Fettleibigkeit (Adipositas) hat zweifelsohne der Umbruch, der in den USA mit der Einführung des Nutrition Labeling and Education Act (NLEA, 1993) stattgefunden hat, einen großen Einfluss auf Orientierung und Zielsetzung Europäischer Gesetzgebung ausgeübt. Gegenwärtig setzt sich die Lebensmittelkennzeichnung in der EU aus zwei Bereichen zusammen: rechtsverbindliche und freiwillige Kennzeichnung. Verbindlich vorgeschrieben werden die Kennzeichnung von Produktname, Liste der Inhaltsstoffe, Menge bestimmter Inhaltsstoffe, Nettogewicht vorverpackter Produkte, Mindesthaltbarkeitsdatum, spezielle Lagerungsbedingungen sowie Benutzungsbedingungen, Name und Adresse des Herstellers, Herkunftsort, Gebrauchsanweisungen sowie enthaltene Menge an Alkohol, sofern diese 1,2% des Volumens übersteigt. Grundlage hierfür ist die bereits erwähnte Richtlinie 2000/13/EC. Hervorzuheben ist hier die verpflichtende Mengenangabe von Inhaltsstoffen, sobald diese im Produktnamen oder der Verpackungsaufmachung hervorgehoben werden bzw. wenn sie als essentielle Bestandteile der Produktkategorie gelten. Ähnlich gelagerte verbindliche Vorschriften in Bezug auf die Nährwertangaben existieren nicht, da die Richtlinie 90/496/EEC nur optionale Angaben zu Brennwert (kcal), Proteinen, Kohlenhydraten, Fett, Ballaststoffen, Sodium, Vitaminen und Mineralien macht. Die Richtlinie wird jedoch rechtsverbindlich, sobald gesundheitsbezogene Angaben (health claims) gemacht, auf dem Produkt vermerkt und beworben werden. Freiwillige Kennzeichnung umfasst die Kennzeichnung von Nährwertangaben (sofern diese der Sonderregelung bei health claims unterliegen) sowie die bisher kaum geregelte und daher extrem uneinheitliche Angabe von nährwertbezogenen Behauptungen (nutrition claims). Hierzu zählen vor allem Werbesprüche wie „fettreduziert“, „zuckerarm“ oder „reich an Vitaminen“.
|
|||
| Last Updated on Friday, 25 September 2009 15:44 |



