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| Wann ist etwas eigentlich "Bio"? |
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| Grundlagen - Grundlagen (Business) | |
| Written by Dipl.-Kffr. Sophie Hieke, MBR | |
| Friday, 14 January 2011 15:39 | |
Über das Bio-Siegel der Regierung sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) haben wir auf diesem Blog bereits mehrfach berichtet.
Eine viel interessantere Frage jedoch, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist eine Grundsatzfrage, die einer genaueren Erläuterung bedarf: Wann ist etwas eigentlich "Bio" und was bekomme ich, wenn auf einem Produkt das Bio-Siegel der Deutschen Regierung aufgedruckt ist?
Short factsZunächst einmal: Das Logo "Bio nach EG-Öko-Verordnung" wurde von der BLE ausgegeben und bedarf einer Registrierung der entsprechenden Produkte durch die Hersteller, um die Erlaubnis zur Verwendung auf den Verpackungen zu erhalten. Bislang sind ca. 60.000 Produkte in der Bio-Siegel Datenbank registriert.
Grob gesagt kennzeichnet das Bio-Siegel Erzeugnisse aus dem (deutschen) ökologischen Landbau und stellt somit ein nationales Zeichen dar. Es ist gleichzusetzen mit einer Garantie für kontrollierte Erzeugung und Produktion von Bioware und soll beim Verbraucher für eine Art Signal des Vertrauens sorgen.
GesetzesgrundlageRechtsgrundlage für das Bio-Siegel bildet das Öko-Kennzeichengesetz (Januar 2009) zusammen mit der Öko-Kennzeichenverordnung. Letzteres beinhaltet die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um ein solches Logo verwenden zu dürfen. Als Grundlage hierfür dienen die von der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Vorschriften für ökologischen Landbau. Des Weiteren werden in der Öko-Kennzeichenverordnung strafrechtliche Folgen und Bußgeldvorschriften bei Verstoß gegen das Gesetz thematisiert. Gestaltung und Anwendung des Siegels werden in der dazugehörigen Verordnung (ÖkoKennzV, 2002) geregelt. Generell muss vor der erstmaligen Verwendung des Siegels eine Anzeige bei der Informationsstelle Bio-Siegel eingegangen sein. Hinzu kommt das Einsenden eines Musteretiketts inklusive Bio-Siegel und Nummer der Kontrollstelle (die den letzten Aufbereitungsschritt zertifiziert hat) an die BLE.
Wie kommt man zum Bio-Siegel?Grundsätzlich gilt: Hersteller und Unternehmen des Produktes müssen nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau kontrolliert und zertifiziert sein. Als kennzeichenbare Produkte kommen in Frage:
Nicht kennzeichenbar sind somit:
Ist eine solche Kennzeichnung zulässig und genehmigt, muss die graphische Umsetzung des Logos den Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung entsprechen. (Details zu Anmeldung und Formulare finden sich unter www.bio-siegel.de, die Öko-Kennzeichenverordnung gibt es unter: http://bundesrecht.juris.de/_kokennzv/BJNR058900002.html)
Wenngleich jeder Hersteller eines gekennzeichneten Produktes eine Anmeldung für das Bio-Siegel braucht, unterliegen Handel und andere Einkaufsstätten, die Waren mit diesem Logo verkaufen, jedoch keiner Anzeigepflicht.
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| Last Updated on Friday, 14 January 2011 20:06 |


