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Grundlagen -
Grundlagen (Juristisches)
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Written by RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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Saturday, 29 August 2009 09:25 |
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Der Angabe des vorhandenen Alkoholgehaltes ist der bei 20 Grad bestimmte Alkoholgehalt zugrunde zu legen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist in Volumenprozenten bis auf höchstens eine Dezimalstelle anzugeben. Dieser Angabe ist das Symbol „% vol" anzufügen. Der Angabe kann das Wort „Alkohol" oder die Abkürzung „alc." vorangestellt werden.
Für die Angabe des Alkoholgehalts sind die in Anlage 4 LMKV aufgeführten Abweichungen zulässig. Die Abweichungen gelten unbeschadet der Toleranzen, die sich aus der für die Bestimmung des Alkoholgehalts verwendeten Analysemethode ergeben.
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Last Updated on Wednesday, 09 September 2009 22:16 |