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Kennzeichnung des Herstellers/Verpackers/Verkäufers (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 LMKV) PDF Print E-mail
Grundlagen - Grundlagen (Juristisches)
Written by RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)   
Wednesday, 26 August 2009 19:32

Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Verkäufers ist anzugeben.


 

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