Der EU Verordnungsentwurf betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel PDF Print E-mail
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Written by Dipl.-Kffr. Sophie Hieke, MBR   
Sunday, 30 August 2009 14:16

 

gutachten

Anfang 2008 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf [KOM (2008) 40 endg.] vorgelegt, welcher die Möglichkeiten sowie die Verbesserung verschiedener Nährwertkennzeichnungen sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene diskutiert.

 

Nach geltender Rechtslage ist es den Unternehmen freigestellt, Lebensmittel mit Nährwertangaben zu versehen. Diese müssen dann jedoch den Anforderungen der Nährwertkennzeichnungsverordnung entsprechen, welche von der EU-Nährwertkennzeichnungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde. Dies wird als eine optional-obligatorische Kennzeichnung bezeichnet.

Neben der reinen Deklarierung von Nährwerten gibt es inzwischen zahlreiche Bemühungen, diese in visuell ansprechender Form sowie durch zusätzliche Angaben (Richtwerte und Farbkodierungen) darzustellen. Über die EU-Nährwertkennzeichnungsrichtlinie, die die Etikettierung von Nährwerten auf Produkten regelt, hinaus unterliegen solche Gestaltungs- und Inhaltszusätze der so genannten Health Claims-Verordnung. Hier sind die Vorschriften zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben geregelt.

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Es ist das erklärte Ziel des von der Europäischen Kommission sowie dem Rat vorgelegten Verordnungsentwurfs, das bisher geltende, gemeinschaftliche Recht bzgl. Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung vollständig abzulösen. Hintergrund ist ein EU-weites Konzept zur Verringerung von Erkrankungen, die auf ungesunde Ernährung, Übergewicht und Adipositas zurückzuführen sind. Als wesentlichen Beitrag zur Veränderung von Essgewohnheiten und Verhaltensweisen hinsichtlich körperlicher Betätigung wird die Verbesserung der Information für Verbraucher gesehen. Hierzu soll u.a. eine (neuartige) zwingende Nährwertkennzeichnung eingeführt werden sowie eine Vorgabe für die Nähwertkennzeichnung auf Lebensmitteln eingeführt werden.

 

Stand des Rechtsetzungsverfahrens

Das Rechtsetzungsverfahren wurde durch den durch die Kommission und den Rat unterbreiteten Vorschlag (Verordnungsentwurf) bereits in Gang gesetzt. Sofern es sich um einen Rechtsakt handelt, muss der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) angehört werden. Anschließend erfolgt die erste Lesung des Rechtsaktentwurfes im Europäischen Parlament (EP). Sollte das EP hier keinerlei Änderungen vornehmen bzw. sollte der Rat alle vom EP vorgeschlagenen Änderungen annehmen, kann ein Rechtsakt, eine qualifizierende Mehrheit vorausgesetzt, bereits in diesem Stadium vom Rat  erlassen werden. Ist dies nicht der Fall, so muss der Rat einen Gemeinsamen Standpunkt beschließen, welcher sich aus Informationen und Meinungen der verschiedenen bisherigen Stellungnahmen sowie der Überzeugung des Rates selbst zusammensetzt. Dieser Standpunkt wird wiederum an das EP übermittelt, um eine zweite Lesung in Gang zu setzen. Hier kann das Spiel dann erneut beginnen oder, sollte der eingereichte Standpunkt (vollständig) mit absoluter Mehrheit abgelehnt werden, das Rechtsetzungsverfahren beendet und als gescheitert erachtet werden.

 

Der momentane Stand im Hinblick auf den Verordnungsentwurf zur Information der Verbraucher über Lebensmittel ist folgender:

  • Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat seine Stellungnahme bereits am 17./18. September 2008 abgegeben. Folgender Auszug zeigt die Bewertung der obligatorischen Nährwertkennzeichnung durch die EWSA:

"3.4.4 Angesichts des Umfangs der vorgeschriebenen Informationen, die auf den Etiketten stehen sollen, muss gründlich abgewogen werden, welche Nährwertinformationen für die Verbraucher von Nutzen sind. (...) Die vorgeschriebenen Informationen könnten sich deshalb auf die derzeit empfohlenen Angaben beschränken, nämlich den Energiewert und den Eiweiß-, Kohlenhydrat- und Fettgehalt.

3.4.5 Der grundlegende Vorzug des von der Kommission vorgeschlagenen Modells für die Nährwertkennzeichnung besteht darin, dass es Informationen (empfohlene Tagesdosis) liefert, die den Verbrauchern Anhaltspunkte darüber geben, wie das Erzeugnis in das gewünschte Ernährungsschemata integriert werden muss, und dass es das Erzeugnis nicht als solches, sondern im Gesamternährungskontext charakterisiert, wie dies von Ernährungsexperten empfohlen wird."

  • Der Verordnungsentwurf ist nach der Anhörung durch den EWSA an den Rat und das Europäische Parlament weitergerreicht worden. Hier wird derzeit auf eine Entscheidung des EP, also die erste Lesung, gewartet. Eine erste Stellungnahme wurde im September 2008 im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit bereits formuliert. Die erste Lesung des Verordnungsentwurfes im EP ist für Dezember 2009 angesetzt. Da rund 143 Änderungsvorschläge im EP-Ausschussberichtsentwurf enthalten sind, ist eine direkte Annahme des Vorschlages sowie eine Erlassung des Rechtsaktes in der ersten Runde eher unwahrscheinlich.

 

 

 

Last Updated on Friday, 25 September 2009 15:43
 

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