Lebensmitteletiketten - Was muss drauf? PDF Print E-mail
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Written by Dipl.-Kffr. Sophie Hieke, MBR   
Thursday, 10 February 2011 13:16

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Was muss auf ein Etikett, um Lebensmittel nach geltendem Recht ordnungsgemäß zu kennzeichnen?

Nachfolgender Artikel gibt eine Übersicht über die 7 großen Gruppen geregelter Angaben auf Lebensmittelprodukten:

 

  

Verkehrsbezeichnung
Der Begriff, unter dem ein Lebensmittel verkauft wird. Ist definiert und geregelt in den Rechtsvorschriften und Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs. Beispiel: Was ist ein Fruchtsaft und welche Gegebenheiten müssen existieren, damit ein Produkt so bezeichnet werden darf.
Zutatenverzeichnis
Laut deutscher Gesetzgebung müssen alle Zutaten absteigend hinsichtlich ihres Anteils am Gesamtgewicht aufgelistet werden. Eine zusätzliche Angabe in Prozenten ist nur nötig, wenn die jeweilige Zutat auf dem Etikett in besonderer Weise beworben wird. Die Zutatenverzeichnis-Pflicht entfällt, sobald das Produkt nur aus einer Zutat besteht. Dies ist beispielsweise der Fall bei natürlichen Mineralwassern.
Allergene
Neu hinzugekommen ist eine verpflichtende Angabe von möglichen enthaltenen Allergieauslösern (2005). Im Moment umfasst diese Liste 14 Allergene, u.a. Gluten, Soja, Milch, Ei und Sellerie.
Füllmenge
Verpflichtend zu kennzeichnen ist die Füllmenge eines Produktes, je nach Konsistenz Gramm, Liter oder Stück. Bei mit Wasser/Saft aufgefüllten Verpackungen muss zudem das Netto- bzw. Abtropfgewicht angegeben werden. Auf Konzentraten muss weiterhin angegeben werden, welche Menge sie nach auf der Verpackung beschriebener Zubereitung ergeben.
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Anzugeben ist vom Hersteller, bis zu welchem Datum das Produkt unter geeigneten Lagerbedingungen (die im übrigen gesondert anzugeben sind) mindestens haltbar ist, d.h. seine charakteristischen Eigenschaften behält. Ein Verbrauchsdatum gehört nur auf leicht verderbliche Ware wie Fisch oder Fleisch. Ein so genanntes Verfallsdatum ist das Pendant für Medikamente.
Anbieter
Verpflichten anzugeben sind auf allen Lebensmittelprodukten Name und Anschrift des Anbieters, Verpackers oder Verkäufers ("wird vertrieben durch") in der EU.
Nährwertangaben
Bislang sind Angaben zu den enthaltenen Nährwerten nur gesetzlich verpflichtend, wenn Produkte explizit mit solchen Inhaltsstoffen werben. Als Beispiel gelten hier Aufmachungen wie "vitaminreich" oder "kochsalzarm". Eine einheitliche EU-Regelung ist jedoch auf dem Weg - bislang steht zumindest schon einmal fest, dass künftig alle Lebensmittelprodukte mit Angaben zu Gehalt des Brennwertes (Energie, kcal), Fett, gesättigter Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz versehen werden müssen (hierzu hat der Blog immer wieder ausführlich berichtet).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quelle: Stiftung Warentest)

Last Updated on Thursday, 10 February 2011 13:26
 

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