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Kommentare , category: "News (Business)"
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| Süßigkeitenhersteller kommen ihrer Hinweispflicht nicht nach |
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| News - News (Business) | |||
| Written by Dipl.-Kffr. Sophie Hieke, MBR | |||
| Tuesday, 26 October 2010 17:00 | |||
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Eine neue Studie der Verbraucherzentrale Hamburg musste nun jedoch feststellen, dass diese verpflichtende Kennzeichnung bei keinem der getesteten Produkte vorhanden war und schlägt Alarm. Erst am vergangenen Sonntag (24.10.2010, ARD) thematisierte der "Tatort" diese Problematik als ein Teenager darin an einem allergischen Schock stirbt. Auch wenn die Folgen in der Realität nicht immer so verheerend sein müssen, so ist die Gefahr der Gesundheitseinwirkung durchaus gegeben - speziell für diejenigen, die bereits allergisch auf bestimmte Stoffe reagieren. Die Vorschrift zur Kennzeichnung solcher Inhaltsstoffe mutet demnach auch nur als logische Konsequenz daraus an.
Einige Süßwarenhersteller sehen dies offenbar anders. Die Studie der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass bei einer (relativ kleinen) Stichprobe von 13 Süßigkeiten kein einziges Produkt entsprechend gekennzeichnet war. Darüberhinaus freiwillige Angaben für Asthmatiker und Neurodermitiker wurden ebenfalls nicht gefunden. Eine detaillierte Übersicht über die Ergebnisse sind auf der Homepage der Verbraucherzentrale zu finden.
Was nun?Armin Valet von der VZ Hamburg schlägt Alarm: "Die Verordnung wurde schon im März verabschiedet." Für eine entsprechende Umstellung hätten die Firmen inzwischen genug Zeit gehabt. Darüberhinaus fordern die Verbraucherschützer, dass Warnhinweise alleine nicht ausreichen. Die Aufschrift "Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" male ein viel zu einlullendes Bild einer beträchtlich gefährlicheren Wirklichkeit. Um eventuelle Gefahren und Krankheitsfälle zu verhindern, soll der Zusatz bzw. die Verwendung von chemisch-synthetischen Azofarbstoffen in Lebensmitteln lieber gleich ganz verboten werden. Als Ersatz gibt es hier eine Reihe unbedenklicher Färbemittel.
Folgende Azofarbstoffe müssen durch Warnhinweise kenntlich gemacht werden: E 102 (Tartrazin), E 104 (Chinolingelb), E 110 (Gelborange), E 122 (Azorubin), E 124A (Chochenillerot) und E 129 (Allurarot).
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Sofern Lebensmittel synthetische Farbstoffe enthalten, sind die Hersteller seit Juli 2010 dazu verpflichtet, diesbezügliche Warnhinweise auf die Verpackung zu drucken. Zusatzstoffe wie der knallgelbe Farbstoff Tartrazin (E102) können bei Allergikern zu heftigen Reaktionen führen und ihr unwissentlicher Verzehr wurde von der Lebensmittelbehörde als gesundheitsgefährdend eingestuft.