Die Ampel steht auf "rot": News aus der europäischen Lebensmittelgesetzgebung PDF Print E-mail
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Written by Dipl.-Kffr. Sophie Hieke   
Friday, 19 March 2010 19:09

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Am Dienstag hat der Gesundheitsausschuss des EU Parlaments über den 2008 eingereichten Vorschlag zur Neuregulierung der Lebensmittelkennzeichnung entschieden - Vorschriften bezüglich Nährwertangaben, Kalorien und Portionsgrößen stehen. Zumindest vorerst..

 

So ist es Wunsch des Parlaments, in Zukunft die zehn wichtigsten Nährwerte auf der Verpackungsrückseite anzugeben, jeweils pro 100g/ml. Ähnlich wie bei den bereits existierenden GDAs sollen zudem prozentuale Angaben zu empfohlenen Tagesmengen gemacht werden. Eine Deklaration der vier wichtigsten Nährwerte auf der Vorderseite der Verpackung sowie eine zusätzliche Angabe von Portionsgrößen sind per Antrag ebenfalls vorgesehen, jedoch noch nicht abschließend geklärt. Auf Fleisch- und Milchprodukten, Gemüse und Obst muss zudem das Herkunftsland genannt werden. Noch offen ist die vorgeschriebene Schriftgröße, obgleich hier von einer einheitlich festgesetzten Mindestschriftgröße (wie ursprünglich gefordert) bereits abgesehen wird.

Was bedeutet dies für die Ampel-Kennzeichnung?

Mit dieser Entscheidung über Details der Lebensmittelkennzeichnung ist die Ampel als Nährwertkennzeichnung vorerst gescheitert. Eine farbliche Kodierung der Nährwertangaben ist in in der neuen EU-Regelung nicht vorgesehen - Regierungsvertreter und Industrie hatten argumentiert, dass eine reine Farbhinterlegung oftmals irreführend sein könnte: Fruchtsäfte erhielten einen roten Balken bei Zucker, Cola light hingegen ein grün trotz ihrer ungleich künstlicheren Herstellung. Ebenso wurde das Olivenöl als wichtiger Bestandteil mediterraner Ernährung genannt, welches aufgrund der Ampelkennzeichnung ungesünder dargestellt werden würde als es für eine tatsächliche ausgewogene Ernährung ist. Diese Ansicht der Gefahr einer "Mangelernährung" teilt das Europäische Parlament offensichtlich.

 

Verbraucherschützer verlieren dennoch nicht die Hoffnung auf eine aus ihrer Sicht verbraucherfreundliche weil einfacher als das GDA System zu verstehende Kennzeichnung - das EU Parlament teilte in seiner Entscheidung mit, dass die Mitgliedsstaaten die Ampel auf nationaler Ebene erlauben dürften. Erwartungen bauen darauf, dass ausgewählte Hersteller oder wie in Großbritannien ganze Supermarktketten dies als Testversuch starten könnten, um die Reaktion der Verbraucher zu testen und eventuell höhere Zufriedenheitswerte zu erreichen. „Vor der Parlamentsentscheidung im Juni werden wir noch mal auf die Abgeordneten zugehen“, sagt Clara Meynen, Ernährungsexpertin vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Abstimmung im Parlament sei noch „völlig offen“, betont auch der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Jo Leinen (SPD). „Die Ampel ist noch nicht tot.“

Last Updated on Friday, 19 March 2010 19:10
 

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