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News -
News (Juristisches)
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Written by RA Florian Decker
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Wednesday, 29 December 2010 10:11 |
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Ab 20.01.2011 gibt es für die Kennzeichnung von Aromen in Lebensmitteln neue Bestimmungen.
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Ab 20.02.2011 darf das altbekannte Schlagwort"natürliches Aroma" nur dann bei der Lebensmittelkennzeichnung gebraucht werden, wenn die Substanz, die das Aroma ausmacht, vollständig natürlichen Ursprungs ist.
Wird beispielsweise zusätzlich auch in der Kennzeichnung dieser Ausgangsstoff (der das Aroma ausmachen soll) benannt – etwa "natürliches Erbeer-Aroma" – so ist das nur dann erlaubt, wenn mindestens 95% des Aromas auch tatsächlich aus echten Erbeeren gewonnen wurde. Die restlichen 5% können Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe aus anderer Quelle sein.
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Last Updated on Wednesday, 29 December 2010 10:15 |