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| EU führt neues Siegel für Bio-Produkte ein |
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| News - News (Juristisches) | |
| Written by RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) | |
| Tuesday, 13 July 2010 10:29 | |
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Dieses „Logo der Europäischen Union für biologische/ökologische Produktion“ (EU-Bio-Logo) muss seitdem auf allen Produkten angebracht werden, die nach den Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und ihrer Durchführungsverordnungen oder der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erzeugt worden sind. Parallel hierzu können nationale Biosiegel weiterhin verwendet werden. Das Logo ist möglichst in Farbe auf der Verpackung anzubringen; soweit dies nicht praktikabel ist, kann eine schwarzweiße Version benutzt werden. Zur besseren Erkennbarkeit auf bunten Hintergründen können die Farben auch vertauscht werden.
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| Last Updated on Tuesday, 13 July 2010 10:30 |



