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| Lebensmittel mit Azofarbstoffen: Neuer Warnhinweis ab dem 20.07.2010 |
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| News - News (Juristisches) | |||
| Written by RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) | |||
| Friday, 21 May 2010 05:20 | |||
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AzofarbstoffeAzofarbstoffe sind synthetische Färbemittel, die sich durch eine sogenannte Azobrücke (eine chemisch funktionelle Gruppe, bestehend aus zwei Stickstoff-Atomen) auszeichnen. Diese Stoffe finden schon seit Langem vor allem bei der Färbung von Lebensmitteln ihre Anwendung; in der Kritik stehen sie jedoch ebenfalls schon länger. So stehen sie u.a. unter Verdacht, bestimmte (Pseudo-) Allergien, Asthma, Krebsleiden und Tumore zu begünstigen. Seit neuestem wird zudem diskutiert, ob bestimmte Azofarbstoffe bei Kindern ein Aufmerksamkeitsdefizit hervorrufen können.WarnhinweisGemäß Art. 24 i.V.m. Anhang V der Verordnung muss ab dem 20.07.2010 auf Lebensmitteln, die bestimmte Azofarbstoffe enthalten, der folgende Warnhinweis angebracht sein: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“ Betroffen von dieser Regelung sind gem. Anhang V die folgenden Farbstoffe:
Gerade auch Onlinehändlern ist beim Handel mit Lebensmitteln anzuraten, ihre Produktpalette auf diese Zusatzstoffe hin zu überprüfen und das Onlineangebot ggf. um den genannten Hinweis zu ergänzen.
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