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Fettfreie Werbung PDF Print E-mail
News - News (Juristisches)
Written by RA Florian Decker   
Sunday, 17 January 2010 20:30
paragraph Das LG Kleve hat in seinem Urteil vom 5. November 2004, AZ: 8 O 69/04 entschieden, dass es nicht irreführend und damit wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 5 Abs. II Nr. 1 UWG (2004) (§ 17 Abs. I Nr. 5 LMBG) sei, wenn die drei streitgegenständlichen Produkte der Beklagten mit der Werbeaussage "ohne Fett" in den Verkehr gebracht würden.

 

Konkret heißt es im Urteil:

"Wettbewerblich relevant ist die nach chemisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten unrichtige Angabe nur dann, wenn sie geeignet ist, einen erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise in seiner Entscheidung für das Produkt zu beeinflussen, mithin den Absatz des umworbenen Produktes durch diesen Irrtum zu fördern. Ohne Relevanz ist sie, wenn sie erfahrungsgemäß für die Marktentscheidung ohne Bedeutung ist. Bei der Beurteilung, ob eine Werbung im vorgenannten Sinne irreführend ist, muss abgestellt werden auf den Horizont des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der der Werbung in der konkreten Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegen bringt (vgl. Baumbach/Hefermehl a.a.O. UWG § 12 Rn. 2.71 m.w.N.).
Die Kammer geht aus eigener Kenntnis davon aus, dass der Unterschied zwischen "kein Fett" und dem in den genannten Produkten der Klägerin enthaltenen Fettanteil von maximal 0,4% für die Kaufentscheidung nahezu aller Verbraucher ohne jede Bedeutung ist."

 

FAZIT:

Das Gericht geht hier von der Existenz einer "Bagatellgrenze" aus innerhalb derer der Verbraucher auch vor einer im Wortsinne an sich nicht richtigen Bewerbung eines Produktes nicht geschützt werden muss. "Ohne Fett" bedeutet also in Zukunft für den Käufer nicht immer auch "fettfrei"!

 

 

 

Last Updated on Monday, 01 February 2010 19:02
 

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