Neueste Artikel

Kommentare , category: "News (Juristisches)"

Das Identitätskennzeichen – Wenn du schon verdorben sein musst, weiß ich wenigstens wo du herkommst… PDF Print E-mail
News - News (Juristisches)
Written by RA Florian Decker   
Tuesday, 05 January 2010 22:31

 

Identitaetskennzeichen

Dieses Zeichen findet sich auf Verpackungen von Fisch, Fleisch, Milch und Eierverpackungen (also Lebensmittel „tierischen Ursprungs“) und zeigt an, dass der Betrieb, welcher das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und überwacht wird.

Trägt ein Produkt dieses Zeichen, so kann man daraus schließen, dass der Betrieb, der das Zeichen verwendet bzw. auf dessen frischem Schlachthofprodukt die zuständige Behörde es angebracht hat, eine entsprechende Hygienezulassung erhalten hat.

 

Das Zeichen macht die Ware Rückverfolgbar und ist damit ein Teil einer Mehrzahl von Mitteln der Lebensmittelüberwachung.

 

Selbst der Verbraucher kann aus den Angaben im Zeichen ableiten, in welchem Staat und Bundesland das Erzeugnis zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. So können ggf. sogar die Transportwege nachvollzogen werden, die das Produkt „hinter sich hat“.

 

Folgenden Einzelteile enthält das Identitätskennzeichen:

1. Abkürzung für Mitgliedstaat (im Beispiel: "DE" = Deutschland),
2. Zulassungsnummer des Betriebs, aus dem das Erzeugnis kommt; diese enthält:
  • die amtliche Abkürzung des Landes, in dem der Betrieb gelegen ist (im Beispiel "BY"´= Bayern,
  • eine fünfstellige Nummer
  • außerdem kann bei älteren Zulassungsnummern, die vor September 2007 vergeben wurden, auch eine Abkürzung für die Betriebsform (wie "EV" = "Verarbeitungsbetrieb") enthalten sein.

3. soweit es ein Erzeugnis aus der EG ist, findet sich die Abkürzung für "Europäische Gemeinschaft ", EG (bzw. die Äquivalente aus anderen Mitgliedsstaaten)

 

Sofern Sie nun Neugierig geworden sind, und das Zeichen näher aufschlüsseln wollen, können Sie die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erstellte Listen der Firmen mit ihren Zulassungsnummern benutzen. Siehe hierzu: http://btl.bvl.bund.de/btl/

 

 

 

Last Updated on Tuesday, 05 January 2010 22:38
 

Add your comment

Your name:
Your email:
Your website:
Subject:
Comment: