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News (Juristisches)
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Written by RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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Thursday, 15 October 2009 11:01 |
Die in einem Rechtsgutachten der Europarechtsexpertin Professor Sabine Schlacke zur EU-Lebensmittelinformationsverordnung enthaltene Aussage, ”dass auch unverbindliche Bestimmungen zur Ampelkennzeichnung, die auf mitgliedstaatlicher Ebene getroffen werden, nach Erlass der Lebensmittelinformationsverordnung nicht zulässig“ seien, ist falsch. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/14089) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/14033) weiter schreibt, würden in Artikel 44 der Verordnung wertende Darstellungssysteme wie etwa ein Ampelsystem nicht ausgeschlossen. Das habe auch die Europäische Kommission klargestellt.
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