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Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten PDF Print E-mail
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Written by RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)   
Wednesday, 30 September 2009 12:24
Der Bundesrat fasst Entschließung zur besseren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten. Mit dem Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich bei dem auf europäischer Ebene diskutierten "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" 2008/0028 (COD) für transparentere und strengere Regelungen für die Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten einzusetzen. 

Begründet wird der Entschließungsantrag damit, dass die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden in jüngster Zeit verstärkt die Verwendung von so genannten Lebensmittelimitaten bei zubereiteten Lebensmitteln festgestellt hätten. Für den Verbraucher sei dies oft nicht erkenntlich. Zudem würden oftmals Imitate nach einer Weiterverarbeitung in der Gastronomie und beim Verkauf unverpackter bzw. "loser" Ware im Einzelhandel, etwa in Bäckereien, nicht mehr als solche bezeichnet. Die Entscheidung, ob ein Originalprodukt, wie z. B. Käse, oder ob ein Imitat erworben werde, müsse aktiv vom Verbraucher gefällt werden können. Transparente Angaben seien für eine bewusste Kaufentscheidung erforderlich. Der Entschließungsantrag fordert daher eine Pflicht, Imitate künftig direkt in Verbindung mit der in Bezug genommenen Verkehrsbezeichnung auf der Schauseite der Verpackung kenntlich zu machen. Imitate sollen nicht erst nach sorgfältigem Studium der Zutatenliste identifizierbar sein. Die Kennzeichnung loser Ware in der Gastronomie oder im Handwerk soll entsprechend geregelt werden. 

Der federführende Agrarausschuss, der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Gesundheitsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Last Updated on Tuesday, 06 October 2009 15:47
 

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